Geldreform Der Storybeutel
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Eine Geldreform

Nachfolgend wird ein Modell konstruiert das nicht unbedingt als Vorlage eines reformierten Geldsystems verstanden werden sollte. Man wird später erkennen können, dass eine Geldsystemreform sich nicht nur auf das Geld- und Finanzsystem alleine auswirkt sondern auf die Freiheit und Selbstverantwortlichkeit des Menschen. Sie ist also auch eine notwendige Erweiterung des demokratischen Prinzips. Als solche versteht es sich, das diese Reform nur in einem freiheitlichen Geist durchgeführt werden könnte und einer ausführlichen Erörterung und Diskussion bedarf. Die Reform besteht aus zwei Kernpunkten. Der erste ist geschaffen, wenn eine deutliche Bevölkerungsmehrheit verstanden hat wie unser derzeitiges Geldsystem im Grundsätzlichen funktioniert! Die vorhergehenden Seiten beinhalten die Punkte, mit denen man sich beschäftigen muss und die man verstehen muss(!) um den ersten Kernpunkt einer Reform zu verwirklichen. Das derzeitige Geldsystem in seiner grundsätzlichen Funktion zu verstehen ist also eine ganz wichtige Voraussetzung die Notwendigkeit einer Reform zu verstehen und sie somit durchführen zu können. Ich gestehe das ist eine schon fasst unmöglich Forderung! Das Folgende kann als Ideenpool einer möglichen Reform aufgefasst werden. Wie eine Reform letztlich aussehen würde liegt am demokratischen Entscheidungsprozess. Das Vorgestellte soll die grundsätzlichen Beobachtungen nochmals aus einer anderen Warte verdeutlichen und auch eine Verknüpfung mit alltäglichen Problemen zeigen. Die verschiedenen Bereiche einer Reform umfassen folgende Punkte. a. eine Bodenreform b. eine Veränderung des Bargeldsystems c. ein Verändertes Noten- bzw. Zentralbanksystems d. eine andere Geldmengensteuerung e. eine Reform des Steuersystems Die Punkte c und d sind dabei die eigentlichen Kernpunkte der Reform. Aus ihnen ergibt sich die Notwendigkeit der Punkte a und b sowie die Möglichkeit des Punktes e. a. Die Bodenreform. Jeder Mensch braucht einen Platz um leben zu können und um arbeiten zu können usw. Grund und Boden sind allgemeine existenzielle Voraussetzungen. Schmuck oder ein Smartphone dagegen nicht. Um Grund und Boden wurde grausam gekämpft und wird gekämpft. In freien, rechtsstaatlichen Gesellschaften ist der Besitz und die Nutzung des Bodens genau geregelt. Wer ein Grundstück besitzt, hat das Recht es im Rahmen des Flächennutzungsplanes der zuständigen Gebietskörperschaft zu nutzen. Es besteht also ein Nutzungsrecht. Der wesentliche Punkt der Bodenreform liegt darin auch eine Nutzungspflicht einzuführen! Nutzungspflicht bedeutet, das ein Eigentümer das Grundstück bzw. das Gebäude auf dem Grundstück entsprechend des eigentlichen Zweckes nutzen muss. Wenn also jemand - als Beispiel - ein Gebäude mit Mietwohnungen leer stehen lässt fällt nach einer gewissen Zeit (z.B. ein oder zwei Jahre) eine Nichtnutzungsgebühr an. Sie könnte 2 oder 3% des Verkehrswertes der Immobilie bzw. des Hauses betragen und würde monatlich fällig. Gleiches gilt für Grundstücke. Durch diese Maßnahme soll verhindert werden Grundstücke und Immobilien als reine Kapitalanlagen zu betrachten und vor allem sie nicht zu nutzen. Durch eine Reform des Geldsystems könnte die Neigung entstehen Immobilien und Grundstücke zu erwerben einzig und allein um Geld anzulegen - ohne auf den Nutzen zu achten. Deshalb die Bodenreform die nebenbei für 99,9% der Eigentümer ohne Belang ist - weil sie ja die Grundstücke nutzen. b. eine Veränderung des Bargeldsystems In der Zukunft wird es vielleicht gar kein Bargeld mehr geben. Die Leute zahlen vielleicht mit einem Chip das sie sich unter die Haut implantieren ließen. Doch über derartige Eigentümlichkeiten will ich an dieser Stelle nicht spekulieren. Für die augenblickliche Betrachtung setze ich die Existenz von Bargeld voraus. Bargeld hat ja auch eine Reihe von Vorzügen. Der übliche Weg des Geldes geht von der Bank (Geldautomaten) zu einer Person, von dieser mehr oder weniger direkt in ein Geschäft und von diesem Geschäft letztlich wieder zur Bank. Bei der Bank wird das eingehende Geld geprüft ob es beschädigt ist, unansehnlich wurde etc. Diese Scheine werden bei der Zentralbank gegen neue ausgetauscht. Logistisch ist es inzwischen nicht schwierig große Mengen Papiergeld auszutauschen. Die Veränderung beim Bargeld besteht darin, das jeder Schein deutlich erkennbar mit einem Quartalsdatum beschriftet ist, z.B. 3.2020. 3.2020 bedeutet das dritte Quartal im Jahr 2020. Wenn ein Geldschein, der mit diesem Aufdruck bei einer Bank auftaucht und wir haben das dritte Quartal 2020, wird er aus dem Verkehr gezogen und gegen einen neuen Schein mit einem anderen Quartalsaufdruck ausgetauscht. Geldscheine die mit diesem Datumsaufdruck am 1. Oktober 2020 noch irgendwo herum liegen verfallen wertlos! Während des “Ausscheidungsquartals” sind die Scheine vollwertig. Für den Bargeldnutzer kommt es nur darauf an die fälligen Scheine in seinem Besitz rechtzeitig los zu werden - also in ein Geschäft zu gehen und das Geld auszugeben. Die Punkte a und b sind stützende Maßnahmen einer Geldsystemreform für die der nun folgende Punkt c, der Kernpunkt einer Reform ist. Wie schon erwähnt sind das alles keine Handlungsanweisungen für ein fertiges Konzept sondern zunächst nur ein Mittel um die Problematik um die Funktionsweise des Geldsystems und einer entsprechenden Reform zu verdeutlichen. c. ein Verändertes Noten- bzw. Zentralbanksystems Die Zentralbank bekommt einen verfassungsrechtlich gesicherten Status - ähnlich dem des Verfassungsgerichtes. Die Aufgaben und Funktionsweise sowie die Kompetenz sind dabei genau festgelegt. - die Kernaufgabe ist die Geldmenge im Verhältnis zur realen wirtschaftlichen Leistung zu steuern, - und das ist schon fast alles. Sie hat keine wirtschaftspolitische Aufgabe, sie soll keine Inflation oder Deflation bekämpfen (sofern diese noch eine reale Problematik darstellen sollten). Entsprechend der Formel 100WE = 100GE (WE: Wirtschaftseinheiten, GE: Geldeinheiten) achtet sie nur darauf das genügend Geld zur Verfügung steht und dies sich im Umlauf befindet. Die Zentralbank ist eine Bank für jeden! Das bedeutet, sie hat ein Filialnetz und jede Person hat bei ihr automatisch zwei Konten: ein Guthabenkonto und ein Kreditkonto. Auch jedes Gewerbe besitzt entsprechende Konten gleich ob es aus einer einzelnen Person (Selbständiger) oder um einen Konzern handelt. Die Konten sind für die Inhaber kostenfrei. Natürlich braucht niemand diese Konten nutzen und kann stattdessen ein Konto bei einer privaten Bank eröffnen. Banken und andere Finanzinstitute haben natürlich - als ein Gewerbe - auch die beiden Konten. Das aber ist ja nichts neues weil es jetzt auch schon so ist. Jeder der Geld hat und dieses verleiht bzw. investiert, sollte genau prüfen wie es um das Risiko besteht. Dies gilt natürlich auch für die Zentralbank. Deswegen ist eine ihrer Aufgaben die Bonitätsbewertung der Schuldner. Diese Bewertungen können auch von privaten Banken genutzt werden. Sobald ein Schuldner auf den Finanzmarkt - also an die Öffentlichkeit - geht und dort Schuldscheine ausgibt, wird die Bewertung allgemein veröffentlicht. Die Bewertung führt zu einer Einordnung in eine Risikoklasse. Vereinfacht könnten es Klassen zwischen 1 und 10 geben. 1 bedeutet höchste Bonität und so gut wie kein Ausfallrisiko und 10 bedeutet Pleite und nahezu 100% Ausfallrisiko. Entsprechend der Einordnung muss ein Kreditnehmer den Risikopreis beim Kreditzinns zahlen. An dieser Stelle betone ich noch einmal, die vorgestellten Maßnahmen sind nicht als unbedingte und zu realisierende Reformanweisungen zu verstehen. In Ergänzung der vorhergehenden Beschreibung unseres Geldsystems stellen sie eine mögliche Konsequenz da, über die aber in einem demokratischen Entscheidungsprozess befunden werden müsste. Die vorgestellte Reform ist also in erster Linie ein Instrument die vorangegangene Beschreibung aus einer anderen Warte her nochmals zu verdeutlichen. d. die Geldmengensteuerung Die bekannte Arbeitsweise der Notenbanken nenne ich "einachsig". Die hier vorgestellte Arbeitsweise ist dagegen "zwei achsig". Erreicht wird dies durch die beiden Konten. Um die Arbeitsweise zu verdeutlichen nehme ich verschiedene wirtschaftliche Szenarien durch. Doch zuvor einige grundsätzliche Bemerkungen. Das Guthabenkonto kann verzinst werden. Der Zins kann im positiven liegen, er kann auch ins negative gehen. Der Zinssatz ist variabel und wird regelmäßig angepasst, z.B. monatlich. Geht der Zins ins negative, also Einlagen werden "abgezinst", dann gilt das nicht unbedingt für die gesamten Einlagen. Um einen Kapitalstock zu gewährleisten kann der Durchschnitt der monatlichen Einzahlungen der letzten zwölf Monate genommen werden. Dieser Wert - oder ein X-faches davon - sind dann vor negativer Verzinsung frei. Die negativ Zinsen gehen an die Notenbank. Dort verschwindet das Geld im "Nichts", denn es ist überflüssiges Geld. Allerdings können auch die Kosten der Notenbank davon (teilweise) beglichen werden. Die Zinsen auf dem Kreditkonto setzen sich aus folgenden Teilen zusammen: - die Zinsen für die Guthabenkonten - sofern diese positiv sind - die Kosten für den Betrieb der Notenbank - die Kosten, die durch Kreditausfälle der entsprechenden Risikogruppe entstehen, zu der der Kreditnehmer gehört. - eventuell ein Inflationsausgleich - der dürfte allerdings in Folge der Reform eher niedrig bis gar nicht vorhanden sein. Die Zinsen für Kredite sind also immer positiv! Aus dieser Grundkonstruktion heraus lassen sich nun verschiedene Regelungsmechanismen ablesen. Für die Guthabenkonten gibt es folgende: - die Art des Zins (positiv oder negativ); - die Höhe des entsprechenden Zinssatzes; - bei negativem Zins die Höhe des davon unbehelligtem Freibetrages. - bei positivem Zins die Quelle der entsprechenden Gelder (von den Kreditnehmern oder Geld aus dem "Nichts" geschaffen. Für die Kreditkonten sind die Regelmöglichkeiten eingeschränkter. Das ergibt sich aus den Grundbedingungen die in der Arbeitsweise der Zentralbank liegt: Sie soll sicher stellen, dass die Wirtschaft immer genügend Kapital zur Verfügung hat. Der entsprechende Zins ist dabei nicht beliebig festlegbar. So ist der Risikoanteil abhängig von der Risikoklasse des einzelnen Kreditnehmers. Dieser Zinsanteil darf nur die Ausgleichskosten für Tilgungsausfälle begleichen. Die Kosten für den Betrieb der Zentralbank mit allen ihren Filialen werden ebenfalls vollständig auf die Kreditnehmer umgelegt. Sollten Gewinne anfallen werden diese zur Senkung dieses Kostenanteils eingesetzt und nicht - wie es jetzt der Fall ist - an den Staat abgeführt. Sollte ein Inflationsausgleich notwendig sein liegt die Höhe nicht im belieben der Entscheider sondern wird entsprechend auf die Zinshöhe angerechnet. Nur der Zinsanteil, der als arbeitsloses Einkommen an die Sparer gezahlt wird kann - wie beschrieben - beeinflusst werden. Im Folgenden werden einige Szenarien durchgespielt. Der Aufgabenbereich der ZB ist sehr eingeschränkt. Deshalb dürfte es auch weiterhin privatwirtschaftliche Banken geben, die z.B. den Wertpapierhandel managen und somit auch entsprechende Anleihen. Sowohl Geldanleger als auch Kreditnehmer haben also durchaus eine Alternative zur ZB. - die wirtschaftliche Leistung wächst. Die Nachfrage für Investitionskredite wächst ebenso wie die für Konsumkredite. Für die Kredite verwendet die ZB in erster Linie die Einlagen, also das Geld auf den Konten. Sollte die Kreditnachfrage größer sein als die Einlagen gleicht die ZB die Differenz aus (erhöht also die Geldmenge), gleichzeitig erhöht sie den positiven Zins auf Geldeinlagen. Für die Kreditnehmer bedeutet dies, der Zins steigt - denn die augenblickliche Nachfrage nach Geld ist höher als das Angebot. Sind die Einlage hoch genug, um die Geldnachfrage bedienen zu können, bleibt der Zinssatz bestehen. Geht die Kreditnachfrage nun zurück wird einlaufende Tilgung von der ZB zunächst genutzt um "geschaffenes Geld" wieder verschwinden zu lassen, der Zinssatz bleibt bestehen. Wächst die wirtschaftliche Leistung sehr stark - klassisch ausgedrückt, die Wirtschaft läuft Gefahr "heiß" zu laufen: Zunehmend kommt es zu Tilgungsausfälle. Diese Ausfälle müssen von der ZB auf die Kreditnehmer umgelegt werden, dementsprechend steigen die Zinsen. Auch steigen die Zinsen teilweise stark für Einlagen, um die Geldnachfrage aus dem Markt heraus zu befriedigen. Die steigenden Zinsen dürften eine dämpfende Wirkung auf die wirtschaftliche Entwicklung haben. - die wirtschaftliche Entwicklung lässt nach. Daraus ergeben sich Folgen: das Risiko für Kreditausfälle steigt. Dadurch erhöht sich der Risikopreis und somit der Zins für neue Kredite. Die ZB muss(!) diese Ausfallkosten auf die jeweiligen Kreditnehmer umlegen und sie muss(!) das jeweilige Risiko neu bewerten - zwangsläufig führen diese Punkte zu steigenden Zinsen. Da aber die Nachfrage nach Krediten sinkt werden nicht mehr so viele Einlagen der Sparer gebraucht - deren Zinsen sinken. Dies wiederum hat Einfluss auf die Zinshöhe der Kreditnehmer. Das Ansteigen des Risikoanteils beim Zins wird kompensiert durch das Sinken des Anteils für die Sparer. Wie stark diese Kompensation ausfällt hängt von der konkreten Situation ab. Wenn einerseits die Nachfrage nach Krediten sehr stark fällt, andererseits die Kreditnehmer weitestgehend tilgungsfähig bleiben, kann der Zinssatz für die Kredite sogar sinken. "Zwei achsig" nenne ich die reformierte ZB weil z.B. die Kreditzinsen steigen können während gleichzeitig die Einlagezinsen fallen (oder umgekehrt). - die wirtschaftliche Leistung schrumpft was im Kapitalismus eine Rezession genannt wird. Wenn die Nachfrage sinkt, kann das Risiko für Tilgungsausfälle steigen, s.o. Wenn die Nachfrage so stark sinkt, das die wirtschaftliche Leistung geringer wird als im vorherigen Zeitabschnitt (Monat, Quartal oder Jahr), bedeutet dies für die ZB, das sie entsprechend der einfachen Formel 100WE = 100GE darauf achten muss die Geldmenge zu reduzieren. Wenn Kredite getilgt werden, die nicht von Einlagen finanziert wurden, sondern durch Geldschöpfung der ZB werden diese Tilgungen auch wieder ins Nichts verschwinden. Beruhen die Kredite aber auf Einzahlungen landen die auf den Konten der Sparer. Deren Zinsen fallen immer weiter bis sie bei Null liegen. Wenn jetzt noch immer größere Geldmengen auf den Konten geparkt werden, fallen die Zinsen ins Negative. Negative Zinssätze bedeuten dabei nicht 0,1 oder 0,3 Prozent sondern wirkliche Zinssätze entsprechend der realen wirtschaftlichen Situation, also 3 4 oder gar 6 oder 7 Prozent per anno. Um einen Kapitalstock zu sichern werden aber nicht die gesamten Einlagen negativ verzinst. Z.B. wird bei Arbeitnehmern nur alles was über dem 1,5fachen Durchschnittswert der Lohneinzahlungen der vergangenen 12 Monate dazu genutzt. Ein Beispiel: jemand bekommt durchschnittlich 2000€ im Monat auf sein Konto eingezahlt so würden nur die Bestände oberhalb von 3000€ negativ verzinst. Das so eingezogene Geld wird von der ZB ins "Nichts" überführt. Auch bei diesem Beispiel können die Kreditzinsen steigen während die Einlagezinsen sogar ins negative fallen. - die wirtschaftliche Leistung pendelt um den "Nullwert". Dies bedeutet, dass die wirtschaftliche Leistung mal etwas größer ist als im Vergleichszeitraum und dann wieder niedriger. Die wirtschaftliche Leistung hat sich auf einen natürlichen "Erhaltenswert" eingependelt. Die Innovationen sind nicht so groß um größere Wachstumsschübe zu verursachen und die Bevölkerung nimmt auch nicht zu. Gründe für natürliches Wachstum sind nicht gegeben. Die ZB achtet auf die Risiken der Kreditnehmer, aus ihm ergibt sich im wesentlichen der Kreditpreis. Die Einlagezinsen dürfte ebenfalls um den Nullwert pendeln. Eine natürliche Gleichgewichtssituation hat sich eingestellt. Die negativen Zinsen sind geeignet die Geldmenge an die realen wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen. Das so eingezogene Geld verschwindet im "Nichts". Wie aber erhöht die ZB die Geldmenge wenn es notwendig wird, weil z.B. die Bevölkerung wächst? Wenn die Bevölkerung wächst, steigt die Nachfrage nach wirtschaftlicher Leistung auf ein dauerhaft höheres Niveau. Damit wächst die Nachfrage nach Krediten und somit ist es sinnvoll Einlagen positiv attraktiv zu verzinsen. Die Zinsen werden nun nicht von den Kreditnehmern gezahlt sondern von der ZB, die das Geld aus dem "Nichts" schafft. Es ist zusätzliches Geld im Markt. Natürlich kann die ZB in traditioneller Weise auch Edelmetalle kaufen und so die Geldmenge erhöhen. Die ZB ist automatisch eine Bank für jeden auch wenn man die Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Es gibt natürlich auch privatwirtschaftliche Banken. Die Banken dürften vor allem die Geschäfte durchführen die die ZB nicht anbietet, wie z.B. Wertpapiergeschäfte. Natürlich kann sie auch nach eigenen Kriterien Kredite vergeben. An dieser Stelle beende ich zunächst die Betrachtung zum Geldsystem und einer möglichen Geldreform. Im Forum besteht die Möglichkeit darüber zu diskutieren und um ein näheres Verständnis zu ringen.
Klaus Dieter Schley, 2011 - 2019
Geldreform Der Storybeutel
An dieser Seite wird noch gebastelt!

Eine Geldreform

Nachfolgend wird ein Modell konstruiert das nicht unbedingt als Vorlage eines reformierten Geldsystems verstanden werden sollte. Man wird später erkennen können, dass eine Geldsystemreform sich nicht nur auf das Geld- und Finanzsystem alleine auswirkt sondern auf die Freiheit und Selbstverantwortlichkeit des Menschen. Sie ist also auch eine notwendige Erweiterung des demokratischen Prinzips. Als solche versteht es sich, das diese Reform nur in einem freiheitlichen Geist durchgeführt werden könnte und einer ausführlichen Erörterung und Diskussion bedarf. Die Reform besteht aus zwei Kernpunkten. Der erste ist geschaffen, wenn eine deutliche Bevölkerungsmehrheit verstanden hat wie unser derzeitiges Geldsystem im Grundsätzlichen funktioniert! Die vorhergehenden Seiten beinhalten die Punkte, mit denen man sich beschäftigen muss und die man verstehen muss(!) um den ersten Kernpunkt einer Reform zu verwirklichen. Das derzeitige Geldsystem in seiner grundsätzlichen Funktion zu verstehen ist also eine ganz wichtige Voraussetzung die Notwendigkeit einer Reform zu verstehen und sie somit durchführen zu können. Ich gestehe das ist eine schon fasst unmöglich Forderung! Das Folgende kann als Ideenpool einer möglichen Reform aufgefasst werden. Wie eine Reform letztlich aussehen würde liegt am demokratischen Entscheidungsprozess. Das Vorgestellte soll die grundsätzlichen Beobachtungen nochmals aus einer anderen Warte verdeutlichen und auch eine Verknüpfung mit alltäglichen Problemen zeigen. Die verschiedenen Bereiche einer Reform umfassen folgende Punkte. a. eine Bodenreform b. eine Veränderung des Bargeldsystems c. ein Verändertes Noten- bzw. Zentralbanksystems d. eine andere Geldmengensteuerung e. eine Reform des Steuersystems Die Punkte c und d sind dabei die eigentlichen Kernpunkte der Reform. Aus ihnen ergibt sich die Notwendigkeit der Punkte a und b sowie die Möglichkeit des Punktes e. a. Die Bodenreform. Jeder Mensch braucht einen Platz um leben zu können und um arbeiten zu können usw. Grund und Boden sind allgemeine existenzielle Voraussetzungen. Schmuck oder ein Smartphone dagegen nicht. Um Grund und Boden wurde grausam gekämpft und wird gekämpft. In freien, rechtsstaatlichen Gesellschaften ist der Besitz und die Nutzung des Bodens genau geregelt. Wer ein Grundstück besitzt, hat das Recht es im Rahmen des Flächennutzungsplanes der zuständigen Gebietskörperschaft zu nutzen. Es besteht also ein Nutzungsrecht. Der wesentliche Punkt der Bodenreform liegt darin auch eine Nutzungspflicht einzuführen! Nutzungspflicht bedeutet, das ein Eigentümer das Grundstück bzw. das Gebäude auf dem Grundstück entsprechend des eigentlichen Zweckes nutzen muss. Wenn also jemand - als Beispiel - ein Gebäude mit Mietwohnungen leer stehen lässt fällt nach einer gewissen Zeit (z.B. ein oder zwei Jahre) eine Nichtnutzungsgebühr an. Sie könnte 2 oder 3% des Verkehrswertes der Immobilie bzw. des Hauses betragen und würde monatlich fällig. Gleiches gilt für Grundstücke. Durch diese Maßnahme soll verhindert werden Grundstücke und Immobilien als reine Kapitalanlagen zu betrachten und vor allem sie nicht zu nutzen. Durch eine Reform des Geldsystems könnte die Neigung entstehen Immobilien und Grundstücke zu erwerben einzig und allein um Geld anzulegen - ohne auf den Nutzen zu achten. Deshalb die Bodenreform die nebenbei für 99,9% der Eigentümer ohne Belang ist - weil sie ja die Grundstücke nutzen. b. eine Veränderung des Bargeldsystems In der Zukunft wird es vielleicht gar kein Bargeld mehr geben. Die Leute zahlen vielleicht mit einem Chip das sie sich unter die Haut implantieren ließen. Doch über derartige Eigentümlichkeiten will ich an dieser Stelle nicht spekulieren. Für die augenblickliche Betrachtung setze ich die Existenz von Bargeld voraus. Bargeld hat ja auch eine Reihe von Vorzügen. Der übliche Weg des Geldes geht von der Bank (Geldautomaten) zu einer Person, von dieser mehr oder weniger direkt in ein Geschäft und von diesem Geschäft letztlich wieder zur Bank. Bei der Bank wird das eingehende Geld geprüft ob es beschädigt ist, unansehnlich wurde etc. Diese Scheine werden bei der Zentralbank gegen neue ausgetauscht. Logistisch ist es inzwischen nicht schwierig große Mengen Papiergeld auszutauschen. Die Veränderung beim Bargeld besteht darin, das jeder Schein deutlich erkennbar mit einem Quartalsdatum beschriftet ist, z.B. 3.2020. 3.2020 bedeutet das dritte Quartal im Jahr 2020. Wenn ein Geldschein, der mit diesem Aufdruck bei einer Bank auftaucht und wir haben das dritte Quartal 2020, wird er aus dem Verkehr gezogen und gegen einen neuen Schein mit einem anderen Quartalsaufdruck ausgetauscht. Geldscheine die mit diesem Datumsaufdruck am 1. Oktober 2020 noch irgendwo herum liegen verfallen wertlos! Während des “Ausscheidungsquartals” sind die Scheine vollwertig. Für den Bargeldnutzer kommt es nur darauf an die fälligen Scheine in seinem Besitz rechtzeitig los zu werden - also in ein Geschäft zu gehen und das Geld auszugeben. Die Punkte a und b sind stützende Maßnahmen einer Geldsystemreform für die der nun folgende Punkt c, der Kernpunkt einer Reform ist. Wie schon erwähnt sind das alles keine Handlungsanweisungen für ein fertiges Konzept sondern zunächst nur ein Mittel um die Problematik um die Funktionsweise des Geldsystems und einer entsprechenden Reform zu verdeutlichen. c. ein Verändertes Noten- bzw. Zentralbanksystems Die Zentralbank bekommt einen verfassungsrechtlich gesicherten Status - ähnlich dem des Verfassungsgerichtes. Die Aufgaben und Funktionsweise sowie die Kompetenz sind dabei genau festgelegt. - die Kernaufgabe ist die Geldmenge im Verhältnis zur realen wirtschaftlichen Leistung zu steuern, - und das ist schon fast alles. Sie hat keine wirtschaftspolitische Aufgabe, sie soll keine Inflation oder Deflation bekämpfen (sofern diese noch eine reale Problematik darstellen sollten). Entsprechend der Formel 100WE = 100GE (WE: Wirtschaftseinheiten, GE: Geldeinheiten) achtet sie nur darauf das genügend Geld zur Verfügung steht und dies sich im Umlauf befindet. Die Zentralbank ist eine Bank für jeden! Das bedeutet, sie hat ein Filialnetz und jede Person hat bei ihr automatisch zwei Konten: ein Guthabenkonto und ein Kreditkonto. Auch jedes Gewerbe besitzt entsprechende Konten gleich ob es aus einer einzelnen Person (Selbständiger) oder um einen Konzern handelt. Die Konten sind für die Inhaber kostenfrei. Natürlich braucht niemand diese Konten nutzen und kann stattdessen ein Konto bei einer privaten Bank eröffnen. Banken und andere Finanzinstitute haben natürlich - als ein Gewerbe - auch die beiden Konten. Das aber ist ja nichts neues weil es jetzt auch schon so ist. Jeder der Geld hat und dieses verleiht bzw. investiert, sollte genau prüfen wie es um das Risiko besteht. Dies gilt natürlich auch für die Zentralbank. Deswegen ist eine ihrer Aufgaben die Bonitätsbewertung der Schuldner. Diese Bewertungen können auch von privaten Banken genutzt werden. Sobald ein Schuldner auf den Finanzmarkt - also an die Öffentlichkeit - geht und dort Schuldscheine ausgibt, wird die Bewertung allgemein veröffentlicht. Die Bewertung führt zu einer Einordnung in eine Risikoklasse. Vereinfacht könnten es Klassen zwischen 1 und 10 geben. 1 bedeutet höchste Bonität und so gut wie kein Ausfallrisiko und 10 bedeutet Pleite und nahezu 100% Ausfallrisiko. Entsprechend der Einordnung muss ein Kreditnehmer den Risikopreis beim Kreditzinns zahlen. An dieser Stelle betone ich noch einmal, die vorgestellten Maßnahmen sind nicht als unbedingte und zu realisierende Reformanweisungen zu verstehen. In Ergänzung der vorhergehenden Beschreibung unseres Geldsystems stellen sie eine mögliche Konsequenz da, über die aber in einem demokratischen Entscheidungsprozess befunden werden müsste. Die vorgestellte Reform ist also in erster Linie ein Instrument die vorangegangene Beschreibung aus einer anderen Warte her nochmals zu verdeutlichen. d. die Geldmengensteuerung Die bekannte Arbeitsweise der Notenbanken nenne ich "einachsig". Die hier vorgestellte Arbeitsweise ist dagegen "zwei achsig". Erreicht wird dies durch die beiden Konten. Um die Arbeitsweise zu verdeutlichen nehme ich verschiedene wirtschaftliche Szenarien durch. Doch zuvor einige grundsätzliche Bemerkungen. Das Guthabenkonto kann verzinst werden. Der Zins kann im positiven liegen, er kann auch ins negative gehen. Der Zinssatz ist variabel und wird regelmäßig angepasst, z.B. monatlich. Geht der Zins ins negative, also Einlagen werden "abgezinst", dann gilt das nicht unbedingt für die gesamten Einlagen. Um einen Kapitalstock zu gewährleisten kann der Durchschnitt der monatlichen Einzahlungen der letzten zwölf Monate genommen werden. Dieser Wert - oder ein X-faches davon - sind dann vor negativer Verzinsung frei. Die negativ Zinsen gehen an die Notenbank. Dort verschwindet das Geld im "Nichts", denn es ist überflüssiges Geld. Allerdings können auch die Kosten der Notenbank davon (teilweise) beglichen werden. Die Zinsen auf dem Kreditkonto setzen sich aus folgenden Teilen zusammen: - die Zinsen für die Guthabenkonten - sofern diese positiv sind - die Kosten für den Betrieb der Notenbank - die Kosten, die durch Kreditausfälle der entsprechenden Risikogruppe entstehen, zu der der Kreditnehmer gehört. - eventuell ein Inflationsausgleich - der dürfte allerdings in Folge der Reform eher niedrig bis gar nicht vorhanden sein. Die Zinsen für Kredite sind also immer positiv! Aus dieser Grundkonstruktion heraus lassen sich nun verschiedene Regelungsmechanismen ablesen. Für die Guthabenkonten gibt es folgende: - die Art des Zins (positiv oder negativ); - die Höhe des entsprechenden Zinssatzes; - bei negativem Zins die Höhe des davon unbehelligtem Freibetrages. - bei positivem Zins die Quelle der entsprechenden Gelder (von den Kreditnehmern oder Geld aus dem "Nichts" geschaffen. Für die Kreditkonten sind die Regelmöglichkeiten eingeschränkter. Das ergibt sich aus den Grundbedingungen die in der Arbeitsweise der Zentralbank liegt: Sie soll sicher stellen, dass die Wirtschaft immer genügend Kapital zur Verfügung hat. Der entsprechende Zins ist dabei nicht beliebig festlegbar. So ist der Risikoanteil abhängig von der Risikoklasse des einzelnen Kreditnehmers. Dieser Zinsanteil darf nur die Ausgleichskosten für Tilgungsausfälle begleichen. Die Kosten für den Betrieb der Zentralbank mit allen ihren Filialen werden ebenfalls vollständig auf die Kreditnehmer umgelegt. Sollten Gewinne anfallen werden diese zur Senkung dieses Kostenanteils eingesetzt und nicht - wie es jetzt der Fall ist - an den Staat abgeführt. Sollte ein Inflationsausgleich notwendig sein liegt die Höhe nicht im belieben der Entscheider sondern wird entsprechend auf die Zinshöhe angerechnet. Nur der Zinsanteil, der als arbeitsloses Einkommen an die Sparer gezahlt wird kann - wie beschrieben - beeinflusst werden. Im Folgenden werden einige Szenarien durchgespielt. Der Aufgabenbereich der ZB ist sehr eingeschränkt. Deshalb dürfte es auch weiterhin privatwirtschaftliche Banken geben, die z.B. den Wertpapierhandel managen und somit auch entsprechende Anleihen. Sowohl Geldanleger als auch Kreditnehmer haben also durchaus eine Alternative zur ZB. - die wirtschaftliche Leistung wächst. Die Nachfrage für Investitionskredite wächst ebenso wie die für Konsumkredite. Für die Kredite verwendet die ZB in erster Linie die Einlagen, also das Geld auf den Konten. Sollte die Kreditnachfrage größer sein als die Einlagen gleicht die ZB die Differenz aus (erhöht also die Geldmenge), gleichzeitig erhöht sie den positiven Zins auf Geldeinlagen. Für die Kreditnehmer bedeutet dies, der Zins steigt - denn die augenblickliche Nachfrage nach Geld ist höher als das Angebot. Sind die Einlage hoch genug, um die Geldnachfrage bedienen zu können, bleibt der Zinssatz bestehen. Geht die Kreditnachfrage nun zurück wird einlaufende Tilgung von der ZB zunächst genutzt um "geschaffenes Geld" wieder verschwinden zu lassen, der Zinssatz bleibt bestehen. Wächst die wirtschaftliche Leistung sehr stark - klassisch ausgedrückt, die Wirtschaft läuft Gefahr "heiß" zu laufen: Zunehmend kommt es zu Tilgungsausfälle. Diese Ausfälle müssen von der ZB auf die Kreditnehmer umgelegt werden, dementsprechend steigen die Zinsen. Auch steigen die Zinsen teilweise stark für Einlagen, um die Geldnachfrage aus dem Markt heraus zu befriedigen. Die steigenden Zinsen dürften eine dämpfende Wirkung auf die wirtschaftliche Entwicklung haben. - die wirtschaftliche Entwicklung lässt nach. Daraus ergeben sich Folgen: das Risiko für Kreditausfälle steigt. Dadurch erhöht sich der Risikopreis und somit der Zins für neue Kredite. Die ZB muss(!) diese Ausfallkosten auf die jeweiligen Kreditnehmer umlegen und sie muss(!) das jeweilige Risiko neu bewerten - zwangsläufig führen diese Punkte zu steigenden Zinsen. Da aber die Nachfrage nach Krediten sinkt werden nicht mehr so viele Einlagen der Sparer gebraucht - deren Zinsen sinken. Dies wiederum hat Einfluss auf die Zinshöhe der Kreditnehmer. Das Ansteigen des Risikoanteils beim Zins wird kompensiert durch das Sinken des Anteils für die Sparer. Wie stark diese Kompensation ausfällt hängt von der konkreten Situation ab. Wenn einerseits die Nachfrage nach Krediten sehr stark fällt, andererseits die Kreditnehmer weitestgehend tilgungsfähig bleiben, kann der Zinssatz für die Kredite sogar sinken. "Zwei achsig" nenne ich die reformierte ZB weil z.B. die Kreditzinsen steigen können während gleichzeitig die Einlagezinsen fallen (oder umgekehrt). - die wirtschaftliche Leistung schrumpft was im Kapitalismus eine Rezession genannt wird. Wenn die Nachfrage sinkt, kann das Risiko für Tilgungsausfälle steigen, s.o. Wenn die Nachfrage so stark sinkt, das die wirtschaftliche Leistung geringer wird als im vorherigen Zeitabschnitt (Monat, Quartal oder Jahr), bedeutet dies für die ZB, das sie entsprechend der einfachen Formel 100WE = 100GE darauf achten muss die Geldmenge zu reduzieren. Wenn Kredite getilgt werden, die nicht von Einlagen finanziert wurden, sondern durch Geldschöpfung der ZB werden diese Tilgungen auch wieder ins Nichts verschwinden. Beruhen die Kredite aber auf Einzahlungen landen die auf den Konten der Sparer. Deren Zinsen fallen immer weiter bis sie bei Null liegen. Wenn jetzt noch immer größere Geldmengen auf den Konten geparkt werden, fallen die Zinsen ins Negative. Negative Zinssätze bedeuten dabei nicht 0,1 oder 0,3 Prozent sondern wirkliche Zinssätze entsprechend der realen wirtschaftlichen Situation, also 3 4 oder gar 6 oder 7 Prozent per anno. Um einen Kapitalstock zu sichern werden aber nicht die gesamten Einlagen negativ verzinst. Z.B. wird bei Arbeitnehmern nur alles was über dem 1,5fachen Durchschnittswert der Lohneinzahlungen der vergangenen 12 Monate dazu genutzt. Ein Beispiel: jemand bekommt durchschnittlich 2000€ im Monat auf sein Konto eingezahlt so würden nur die Bestände oberhalb von 3000€ negativ verzinst. Das so eingezogene Geld wird von der ZB ins "Nichts" überführt. Auch bei diesem Beispiel können die Kreditzinsen steigen während die Einlagezinsen sogar ins negative fallen. - die wirtschaftliche Leistung pendelt um den "Nullwert". Dies bedeutet, dass die wirtschaftliche Leistung mal etwas größer ist als im Vergleichszeitraum und dann wieder niedriger. Die wirtschaftliche Leistung hat sich auf einen natürlichen "Erhaltenswert" eingependelt. Die Innovationen sind nicht so groß um größere Wachstumsschübe zu verursachen und die Bevölkerung nimmt auch nicht zu. Gründe für natürliches Wachstum sind nicht gegeben. Die ZB achtet auf die Risiken der Kreditnehmer, aus ihm ergibt sich im wesentlichen der Kreditpreis. Die Einlagezinsen dürfte ebenfalls um den Nullwert pendeln. Eine natürliche Gleichgewichtssituation hat sich eingestellt. Die negativen Zinsen sind geeignet die Geldmenge an die realen wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen. Das so eingezogene Geld verschwindet im "Nichts". Wie aber erhöht die ZB die Geldmenge wenn es notwendig wird, weil z.B. die Bevölkerung wächst? Wenn die Bevölkerung wächst, steigt die Nachfrage nach wirtschaftlicher Leistung auf ein dauerhaft höheres Niveau. Damit wächst die Nachfrage nach Krediten und somit ist es sinnvoll Einlagen positiv attraktiv zu verzinsen. Die Zinsen werden nun nicht von den Kreditnehmern gezahlt sondern von der ZB, die das Geld aus dem "Nichts" schafft. Es ist zusätzliches Geld im Markt. Natürlich kann die ZB in traditioneller Weise auch Edelmetalle kaufen und so die Geldmenge erhöhen. Die ZB ist automatisch eine Bank für jeden auch wenn man die Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Es gibt natürlich auch privatwirtschaftliche Banken. Die Banken dürften vor allem die Geschäfte durchführen die die ZB nicht anbietet, wie z.B. Wertpapiergeschäfte. Natürlich kann sie auch nach eigenen Kriterien Kredite vergeben. An dieser Stelle beende ich zunächst die Betrachtung zum Geldsystem und einer möglichen Geldreform. Im Forum besteht die Möglichkeit darüber zu diskutieren und um ein näheres Verständnis zu ringen.
Klaus Dieter Schley, 2011 - 2022