Geldreform Der Storybeutel
Es gibt Fragen: Was ist Geld? Warum braucht man es? Wie entsteht Geld? Jedoch: Geld ist etwas so alltägliches, dass die Fragen dumm erscheinen. Jeder weis doch was Geld ist. Mein Gegenüber könnte angesichts meiner Fragen verrückt werden. Er kramt in seiner Tasche nach einem Stück Papier und hält es mir vor die Nase: das ist Geld! – Warum? Warum ist dieses Stück bedrucktes Papier Geld? Mir sind die bekannten Antworten irgendwann zu wenig geworden. Deshalb hier meine Überlegungen. Zunächst ein paar grundlegende Angaben, genauer Behauptungen: a) Unsere Wirtschaft ist eine hochgradig arbeitsteilige Wirtschaft. b) Arbeitsteilung bedingt zwangsläufig den Tauschhandel. c) Die jeweiligen Arbeitsleistungen sind in der Regel für den Tauschhandel nicht geeignet. d) Es ergibt sich aus obigen Punkten, dass es ein Zwischentauschmittel geben muss. Dies kann nur etwas sein, das in der realen Wirtschaft begründet ist um von vielen Menschen akzeptiert zu werden. Es gibt drei Hauptbereiche in der Wirtschaft: die Waren, die Dienstleistungen und die Rechte. Waren, das sind z.B. Socken, Flachbildschirme und Industrieanlagen. Vom Prinzip her als Tauschmittel geeignet, aber doch sehr umständlich. Edelmetalle in Form von Münzen (Dokumenten) funktionieren schon eher. In unserer modernen Welt sind aber auch sie sehr umständlich zu handhaben. Leicht zu erkennen ist, Dienstleistungen sind als Zwischentauschmittel wirklich sehr ungeeignet. Es bleiben die Rechte! Was aber sind in diesem Zusammenhang Rechte? Für die Wirtschaft sind Rechte in erster Linie Vertragsrechte. Also Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Kaufvertrag, Handelsvertrag, auch Copyright und Patente. Verträge regeln die Pflichten und Rechte der Vertragsparteien. Wie könnte also ein Vertrag als Zwischentauschmittel im Zahlungsverkehr funktionieren? Zunächst muss man sich bewusst werden was Geld ist, wie es funktioniert und entsteht. Geld entsteht indem man es „erschafft“. Geld ist ein Zwischentauschmittel und als solches kann es nur funktionieren, also sein, wenn es etwas zu tauschen gibt; also, wenn realwirtschaftliche Leistungen geschaffen wurden. Wenn ich als Facharbeiter in einer Firma damit beschäftigt bin Maschinen zu montieren, erschaffe ich realwirtschaftliche Leistungen, die aber als Tauschmittel unbrauchbar sind. Aber durch meine Arbeit habe ich mich an der Erschaffung realwirtschaftlicher Leistungen beteiligt und damit nicht nur eine Leistung erbracht, sondern auch eine Forderung an die anderen Wirtschaftsteilnehmer begründet, nämlich die, für mich entsprechende Leistung zu erbringen. Diese Forderung wird dokumentiert durch das Geld – in welcher konkreten Form auch immer es zur Verfügung steht. Somit ist diese Geld zu einem Zwischentauschmittel geworden. Geld (Forderung an andere) wurde, wie ich das nenne, durch Arbeit geschaffen, es handelt sich um „geschaffenes Geld“. Für mich hat das erarbeitete Geld nun zwei wichtige Eigenschaften. Ich kann damit schuldfrei Schulden tilgen (alltäglich ausgedrückt, ich kann damit Rechnungen bezahlen) und zweitens gibt mir das Geld die Möglichkeit, zu dem von mir gewünschten Zeitpunkt entsprechende Leistungen anderer zu erwerben. Alltäglich ausgedrückt, es hat einen Wertaufbewahrungscharakter. Aber geht das? Etwas, das gar keinen Wert an sich hat, wie unser Bargeld, das Giralgeld oder Krypto Geld soll Werte aufbewahren können? Natürlich geht das nicht. Der Tauschwert unseres Geldes hängt von verschiedenen Faktoren ab. Im Kern leitet sich der Wert von der täglich zu erbringenden realwirtschaftlichen Leistung ab. Geld ist also ein Derivat (eine Ableitung). Es gibt uns die Möglichkeit zum Zeitpunkt x in der Zukunft eine bestimmte Menge Leistungen zu erwerben; es gibt uns aber darin keine Sicherheit! Die Aufbewahrungseigenschaft des Geldes ist also von spekulativer Natur. Aus dem Nichts geschaffen Nun wird zu Recht festgestellt, dass das heute übliche Giralgeld (Kontogeld) sogar von den Geschäftsbanken einfach so aus dem „Nichts“ geschaffen werden kann. Die einen müssen Arbeiten um zu Geld zu kommen und die Banken zaubern sich einfach durch einen Knopfdruck das Geld aufs Konto. – Aber geht das tatsächlich? Im Folgenden beschreibe ich die verschiedenen Aspekte der sogenannten Geldschöpfung (Fiat Money). Geld gehört zu dem Hauptwirtschaftsbereich Rechte. Es bildet immer einen Vertrag zwischen Gläubiger und Schuldner. Bei dem „geschaffenen“ Geld war das auch zu erkennen: für die erbrachte Arbeitsleistung habe ich (Gläubiger) gegenüber den anderen Wirtschaftsteilnehmern (Schuldner) das Recht erworben entsprechend meiner Arbeitsleistung auf die Wirtschaftsgüter zu zugreifen, soll heißen sie käuflich zu erwerben. Nun gibt es hier eine Bank A. Diese hat einen Kunden, ein Möbelhaus, das von der Bank beauftragt wurde die Filialen neu zu möblieren. Die Bank bekommt die Rechnung, also eine Forderung des Möbelhauses und steht in dessen Schuld. Da das Möbelhaus Kunde bei der Bank A ist schreibt sie den Rechnungsbetrag auf dessen Konto gut – per Knopfdruck! Was ist jetzt geschehen? Wurde Geld geschöpft? Die Rechnung war eine Forderung des Möbelhauses an die Bank. Das nun eingetretene Kontoguthaben bei der Bank erfüllte die Forderung (durch „bezahlen“), schuf aber gleichzeitig eine neue Forderung: für die Nutzbarkeit des gutgeschriebenen Betrages Sorge zu tragen. Für Banken ist dieses eine Kernaufgabe – bargeldlose Zahlungen zu ermöglichen. Demnach ist Geld geschöpft worden. Aber wurde auch Geld geschaffen? Ein zentrales Kennzeichen von Geld zeigt sich darin Zahlungen vornehmen zu können. Das Möbelhaus möchte eine Rechnung bezahlen von einem Holzlieferanten. Der hat auch ein Konto bei der Bank A. Die Bank überträgt nun den entsprechenden Betrag vom Möbelhauskonto zum Konto des Holzlieferanten; und das ist kein Problem, weil das Hausintern über die Datenverarbeitung abläuft. Gegenüber dem Möbelhaus ist die Bank nun Schuldenfrei. Eine Zahlung ist vorgenommen worden, also ein Beweis erbracht, dass das geschöpfte Geld tatsächlich Geld ist – oder? Wenn ich Geld habe kann ich damit meine Schuld gegenüber jemanden begleichen. Ich kann eine Rechnung bezahlen indem ich mit meinem Geld die Schuld tilge. Genau das kann die Bank mit ihrem geschöpften Geld nicht. Damit fehlt eine wesentliche Eigenschaft von Geld. Die Bank hat zwar die Schuld beim Möbelhaus getilgt – dessen Konto ist nun ausgeglichen, doch nun hat der Kunde Holzhändler eine entsprechende Forderung gegenüber der Bank. An der Bilanz hat sich nichts geändert. Nach wie vor hat die Bank Schulden an der Backe (mit ihrem geschöpften Geld). Wenn zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer ein Arbeitsvertrag geschlossen wird, werden Rechte und Pflichten definiert, aber es ist noch keine Arbeitsleistung erbracht worden. Kurz: der Arbeitsvertrag ist nicht die Arbeitsleistung sondern nur Dokumentation eines rechtlichen Verhältnisses. Das „geschöpfte“ Geld ist kein Geld sondern nur die Dokumentation eines entsprechenden rechtlichen Verhältnisses. Das ist alles. Wie wird die Bank ihre Schulden los? Genauso wie jeder Mensch oder jedes Unternehmen: es muss Geld geschaffen werden durch reale wirtschaftliche Tätigkeit. Banken sind Finanzdienstleister die sich ihre Tätigkeiten bezahlen lassen, z.B. durch Kontoführungsgebühren. Mit diesen Einnahmen kann die Bank die durch „Geldschöpfung“ entstandenen Schulden (Verpflichtungen) begleichen. Nun betrachte ich die Geldschöpfung durch Kreditvergabe. Ein Kreditnehmer bei der Bank A möchte 10000€ Kredit haben. Die Bank schreibt ihm den Betrag auf dem Girokonto gut und auf dem Kreditkonto wird ein Soll in gleicher Höhe festgelegt. Sowohl die Bank als auch der Kreditnehmer haben Verpflichtungen und Rechte. Die Bank ist verpflichtet für die Zahlungsfähigkeit des Geldes zu sorgen und der Kreditnehmer ist verpflichtet den Kreditbetrag im vereinbarten Zeitraum zurück zu zahlen und eine Gebühr (Zinsen) zu entrichten. Die Forderungen heben sich gegenseitig auf. Es ist außer einem Vertrag nichts entstanden. Wenn der Kreditnehmer Zahlungen vornehmen möchte funktioniert das genauso wie schon oben beschrieben. Solange das „Geld“ zu anderen Kunden bei der Bank überwiesen werden soll, ändert sich an der Bilanz von außen gesehen nichts. Die Bank hat statt des Kreditnehmers einen anderen Kunden als Gläubiger. Wenn das Geld außer Haus gehen soll, also zu einem Zahlungsempfänger bei einer anderen Bank, muss die Bank den Kredit nun refinanzieren. Wenn sie Eigenkapital hat, also ein Guthaben bei anderen Banken oder bei der Zentralbank (die Bank der Banken) kann sie diese Geld nun nutzen. Wenn sie kein Eigenkapital hat, muss sie einen entsprechend hohen Kredit aufnehmen, z.B. bei der Zentralbank. Dann überweist sie das Geld auf das Konto der Empfängerbank (bei der Zentralbank) mit der Vorgabe für die Bank B, dieses Geld der Zahlungsempfängerin Gut zu schreiben. Damit ist letztlich die Bank A der Verpflichtung nachgekommen für die Nutzbarkeit des Geldes zu sorgen. Nach Abschluss der Transaktion sehen die Vertragsverhältnisse wie folgt aus: Die Bank A hat gegenüber ihrem Kreditnehmer eine Forderung in Höhe von 10000€; gleichzeitig hat die Zentralbank gegenüber der Bank A eine Forderung in entsprechender Höhe. Ergebnis für die Bank A: plus/minus Null. Forderung der Zentralbank gegenüber Bank A, Verpflichtung der Zentralbank gegenüber der Bank B. Ergebnis für die Zentralbank: plus/minus Null. Forderung der Bank B gegenüber der Zentralbank, Verpflichtung der Bank B gegenüber der Zahlungsempfängerin. Ergebnis für die Bank B: plus/minus Null. Bleiben noch die Zahlungsempfängerin und der Kreditnehmer. Verpflichtung des Kreditnehmers gegenüber der Bank A. Ergebnis: minus 10000€ Forderung der Zahlungsempfängerin gegenüber der Bank B. Ergebnis: plus 10000€. Der Kreditnehmer hat eine realwirtschaftliche Leistung in Anspruch genommen ohne sie realwirtschaftlich bezahlt zu haben! Er hat zwar mit geschöpftem Geld die Rechnung beglichen; da aber geschöpftes Geld gar kein „richtiges“ Geld ist bleibt die Zahlungsverpflichtung bestehen, – jetzt gegenüber der Bank. Indem er nun wirtschaftliche Leistung erbringt und damit zu geschaffenes Geld kommt, wird es ihm möglich die Schulden zu tilgen. Dies wiederum führt dazu, dass die Bank A den Refinanzierungskredit bei der Zentralbank tilgen kann. Das Geld der Zahlungsempfängerin ist geschaffenes Geld. Es erlaubt ihr schuldfrei zu zahlen. Bis dies geschieht ist es genau genommen bei der Zentralbank geparkt: Forderung der Zahlungsempfängerin gegenüber der Bank B, Verpflichtung der Bank B gegenüber der Zahlungsempfängerin, Forderung der Bank B an die Zentralbank, Verpflichtung der Zentralbank gegenüber Bank B. Dort bleibt das Geld geparkt bis entweder die Bank B das Geld nutzt um einen Kredit zu finanzieren statt einen Refinanzierungskredit bei der Zentralbank auf zu nehmen, oder aber die Zahlungsempfängerin das Geld „ausgibt“. Im ersten Fall wäre der Kredit ein durch Einlagen gedeckter Kredit und er wäre dadurch unterschieden von den Krediten die durch reine Geldschöpfung zustande kommen. Den zweiten Fall betrachte ich genauer: Die Zahlungsempfängerin gibt das Geld aus indem sie jetzt beim Kreditnehmer eine regelmäßig zu erbringende Leistung nachfragt. Sie veranlasst die Bank B die entsprechende Zahlung vor zu nehmen; letztendlich 10000€. Ergebnis: Forderung der Zahlungsempfängerin gegenüber der Ban B gleich 0€. Die Forderung der Bank B gegenüber der Zentralbank geht über zur entsprechenden Forderung der Bank A. Die bestehende Verpflichtung der Bank A gegenüber der Zentralbank kann nun mit der Forderung verrechnet werden; Ergebnis: = 0 €. Die Forderung der Bank A gegenüber dem Kreditnehmer ist getilgt. Ergebnis: das ursprünglich „geschöpfte Geld“ ist wieder verschwunden. Übrig geblieben ist ein vollzogener Tauschhandel realwirtschaftlicher Leistungen zwischen den beiden Kunden der Bank A bzw. Bank B. Aus dem bisher beschriebenen lassen sich folgende Aussagen treffen: „Geschöpftes Geld“ ist kein vollständiges Zahlungsmittel. Es ist eine Verplichtung (Vertragsverhältnis) zwischen Gläubiger und Schuldner. Die Verpflichtung kann zwar übertragen werden, bleibt aber bestehen bis sie getilgt ist durch realwirtschaftlicher Leistung. Verpflichtungen können nur innerhalb des Bank-Kundenbereichs übertragen werden. Zu einer anderen Bank geht das nicht. Dazu muss die Zahlung bei dieser Bank refinanziert werde, durch einen entsprechenden Kredit oder durch einen Kredit von der Zantralbank. Auch das Zentralbankgeld muss für einen Privatkunden durch eine Geschäftsbank refinanziert werden durch Geldschöpfung der Geschäftsbank. Denn der Privatkunde kann nur Kunde einer Geschäftsbank werden und nicht Kunde der Zentralbank. Damit bleibt das Geld der Zentralbank immer in der Zentralbank, wie jedes geschöpfte Geld (Giralgeld) nur innerhalb des Vertragsraumes gilt. Bargeld ist auch von der Zentralbank geschaffen, kann aber als amtliches Zahlungsmittel in den allgemeinen Umlauf gebracht werden weil es nicht unmittelbar vertragsgebunden ist um zu existieren. Anders als geschöpftes Geld ist geschaffenes Geld als Zahlungsmittel vollständig brauchbar, denn es ist schuldfrei. Ich kann schuldfrei eine Rechnung bezahlen, denn nach der Zahlung habe ich keine Schulden mehr. Bei geliehenem Geld ist das nicht der Fall, dann habe ich zwar meine Rechnung bezahlt, bin aber nach wie vor tilgungspflichtig, konkret, realwirtschaftlich Leistungspflichtig. Nächste Kapitel: Der Markt - er funktioniert immer!

Was ist Geld?

Klaus Dieter Schley, 2011 - 2022
Geldreform Der Storybeutel
Es gibt Fragen: Was ist Geld? Warum braucht man es? Wie entsteht Geld? Jedoch: Geld ist etwas so alltägliches, dass die Fragen dumm erscheinen. Jeder weis doch was Geld ist. Mein Gegenüber könnte angesichts meiner Fragen verrückt werden. Er kramt in seiner Tasche nach einem Stück Papier und hält es mir vor die Nase: das ist Geld! – Warum? Warum ist dieses Stück bedrucktes Papier Geld? Mir sind die bekannten Antworten irgendwann zu wenig geworden. Deshalb hier meine Überlegungen. Zunächst ein paar grundlegende Angaben, genauer Behauptungen: a) Unsere Wirtschaft ist eine hochgradig arbeitsteilige Wirtschaft. b) Arbeitsteilung bedingt zwangsläufig den Tauschhandel. c) Die jeweiligen Arbeitsleistungen sind in der Regel für den Tauschhandel nicht geeignet. d) Es ergibt sich aus obigen Punkten, dass es ein Zwischentauschmittel geben muss. Dies kann nur etwas sein, das in der realen Wirtschaft begründet ist um von vielen Menschen akzeptiert zu werden. Es gibt drei Hauptbereiche in der Wirtschaft: die Waren, die Dienstleistungen und die Rechte. Waren, das sind z.B. Socken, Flachbildschirme und Industrieanlagen. Vom Prinzip her als Tauschmittel geeignet, aber doch sehr umständlich. Edelmetalle in Form von Münzen (Dokumenten) funktionieren schon eher. In unserer modernen Welt sind aber auch sie sehr umständlich zu handhaben. Leicht zu erkennen ist, Dienstleistungen sind als Zwischentauschmittel wirklich sehr ungeeignet. Es bleiben die Rechte! Was aber sind in diesem Zusammenhang Rechte? Für die Wirtschaft sind Rechte in erster Linie Vertragsrechte. Also Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Kaufvertrag, Handelsvertrag, auch Copyright und Patente. Verträge regeln die Pflichten und Rechte der Vertragsparteien. Wie könnte also ein Vertrag als Zwischentauschmittel im Zahlungsverkehr funktionieren? Zunächst muss man sich bewusst werden was Geld ist, wie es funktioniert und entsteht. Geld entsteht indem man es „erschafft“. Geld ist ein Zwischentauschmittel und als solches kann es nur funktionieren, also sein, wenn es etwas zu tauschen gibt; also, wenn realwirtschaftliche Leistungen geschaffen wurden. Wenn ich als Facharbeiter in einer Firma damit beschäftigt bin Maschinen zu montieren, erschaffe ich realwirtschaftliche Leistungen, die aber als Tauschmittel unbrauchbar sind. Aber durch meine Arbeit habe ich mich an der Erschaffung realwirtschaftlicher Leistungen beteiligt und damit nicht nur eine Leistung erbracht, sondern auch eine Forderung an die anderen Wirtschaftsteilnehmer begründet, nämlich die, für mich entsprechende Leistung zu erbringen. Diese Forderung wird dokumentiert durch das Geld – in welcher konkreten Form auch immer es zur Verfügung steht. Somit ist diese Geld zu einem Zwischentauschmittel geworden. Geld (Forderung an andere) wurde, wie ich das nenne, durch Arbeit geschaffen, es handelt sich um „geschaffenes Geld“. Für mich hat das erarbeitete Geld nun zwei wichtige Eigenschaften. Ich kann damit schuldfrei Schulden tilgen (alltäglich ausgedrückt, ich kann damit Rechnungen bezahlen) und zweitens gibt mir das Geld die Möglichkeit, zu dem von mir gewünschten Zeitpunkt entsprechende Leistungen anderer zu erwerben. Alltäglich ausgedrückt, es hat einen Wertaufbewahrungscharakter. Aber geht das? Etwas, das gar keinen Wert an sich hat, wie unser Bargeld, das Giralgeld oder Krypto Geld soll Werte aufbewahren können? Natürlich geht das nicht. Der Tauschwert unseres Geldes hängt von verschiedenen Faktoren ab. Im Kern leitet sich der Wert von der täglich zu erbringenden realwirtschaftlichen Leistung ab. Geld ist also ein Derivat (eine Ableitung). Es gibt uns die Möglichkeit zum Zeitpunkt x in der Zukunft eine bestimmte Menge Leistungen zu erwerben; es gibt uns aber darin keine Sicherheit! Die Aufbewahrungseigenschaft des Geldes ist also von spekulativer Natur. Aus dem Nichts geschaffen Nun wird zu Recht festgestellt, dass das heute übliche Giralgeld (Kontogeld) sogar von den Geschäftsbanken einfach so aus dem „Nichts“ geschaffen werden kann. Die einen müssen Arbeiten um zu Geld zu kommen und die Banken zaubern sich einfach durch einen Knopfdruck das Geld aufs Konto. – Aber geht das tatsächlich? Im Folgenden beschreibe ich die verschiedenen Aspekte der sogenannten Geldschöpfung (Fiat Money). Geld gehört zu dem Hauptwirtschaftsbereich Rechte. Es bildet immer einen Vertrag zwischen Gläubiger und Schuldner. Bei dem „geschaffenen“ Geld war das auch zu erkennen: für die erbrachte Arbeitsleistung habe ich (Gläubiger) gegenüber den anderen Wirtschaftsteilnehmern (Schuldner) das Recht erworben entsprechend meiner Arbeitsleistung auf die Wirtschaftsgüter zu zugreifen, soll heißen sie käuflich zu erwerben. Nun gibt es hier eine Bank A. Diese hat einen Kunden, ein Möbelhaus, das von der Bank beauftragt wurde die Filialen neu zu möblieren. Die Bank bekommt die Rechnung, also eine Forderung des Möbelhauses und steht in dessen Schuld. Da das Möbelhaus Kunde bei der Bank A ist schreibt sie den Rechnungsbetrag auf dessen Konto gut – per Knopfdruck! Was ist jetzt geschehen? Wurde Geld geschöpft? Die Rechnung war eine Forderung des Möbelhauses an die Bank. Das nun eingetretene Kontoguthaben bei der Bank erfüllte die Forderung (durch „bezahlen“), schuf aber gleichzeitig eine neue Forderung: für die Nutzbarkeit des gutgeschriebenen Betrages Sorge zu tragen. Für Banken ist dieses eine Kernaufgabe – bargeldlose Zahlungen zu ermöglichen. Demnach ist Geld geschöpft worden. Aber wurde auch Geld geschaffen? Ein zentrales Kennzeichen von Geld zeigt sich darin Zahlungen vornehmen zu können. Das Möbelhaus möchte eine Rechnung bezahlen von einem Holzlieferanten. Der hat auch ein Konto bei der Bank A. Die Bank überträgt nun den entsprechenden Betrag vom Möbelhauskonto zum Konto des Holzlieferanten; und das ist kein Problem, weil das Hausintern über die Datenverarbeitung abläuft. Gegenüber dem Möbelhaus ist die Bank nun Schuldenfrei. Eine Zahlung ist vorgenommen worden, also ein Beweis erbracht, dass das geschöpfte Geld tatsächlich Geld ist – oder? Wenn ich Geld habe kann ich damit meine Schuld gegenüber jemanden begleichen. Ich kann eine Rechnung bezahlen indem ich mit meinem Geld die Schuld tilge. Genau das kann die Bank mit ihrem geschöpften Geld nicht. Damit fehlt eine wesentliche Eigenschaft von Geld. Die Bank hat zwar die Schuld beim Möbelhaus getilgt – dessen Konto ist nun ausgeglichen, doch nun hat der Kunde Holzhändler eine entsprechende Forderung gegenüber der Bank. An der Bilanz hat sich nichts geändert. Nach wie vor hat die Bank Schulden an der Backe (mit ihrem geschöpften Geld). Wenn zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer ein Arbeitsvertrag geschlossen wird, werden Rechte und Pflichten definiert, aber es ist noch keine Arbeitsleistung erbracht worden. Kurz: der Arbeitsvertrag ist nicht die Arbeitsleistung sondern nur Dokumentation eines rechtlichen Verhältnisses. Das „geschöpfte“ Geld ist kein Geld sondern nur die Dokumentation eines entsprechenden rechtlichen Verhältnisses. Das ist alles. Wie wird die Bank ihre Schulden los? Genauso wie jeder Mensch oder jedes Unternehmen: es muss Geld geschaffen werden durch reale wirtschaftliche Tätigkeit. Banken sind Finanzdienstleister die sich ihre Tätigkeiten bezahlen lassen, z.B. durch Kontoführungsgebühren. Mit diesen Einnahmen kann die Bank die durch „Geldschöpfung“ entstandenen Schulden (Verpflichtungen) begleichen. Nun betrachte ich die Geldschöpfung durch Kreditvergabe. Ein Kreditnehmer bei der Bank A möchte 10000€ Kredit haben. Die Bank schreibt ihm den Betrag auf dem Girokonto gut und auf dem Kreditkonto wird ein Soll in gleicher Höhe festgelegt. Sowohl die Bank als auch der Kreditnehmer haben Verpflichtungen und Rechte. Die Bank ist verpflichtet für die Zahlungsfähigkeit des Geldes zu sorgen und der Kreditnehmer ist verpflichtet den Kreditbetrag im vereinbarten Zeitraum zurück zu zahlen und eine Gebühr (Zinsen) zu entrichten. Die Forderungen heben sich gegenseitig auf. Es ist außer einem Vertrag nichts entstanden. Wenn der Kreditnehmer Zahlungen vornehmen möchte funktioniert das genauso wie schon oben beschrieben. Solange das „Geld“ zu anderen Kunden bei der Bank überwiesen werden soll, ändert sich an der Bilanz von außen gesehen nichts. Die Bank hat statt des Kreditnehmers einen anderen Kunden als Gläubiger. Wenn das Geld außer Haus gehen soll, also zu einem Zahlungsempfänger bei einer anderen Bank, muss die Bank den Kredit nun refinanzieren. Wenn sie Eigenkapital hat, also ein Guthaben bei anderen Banken oder bei der Zentralbank (die Bank der Banken) kann sie diese Geld nun nutzen. Wenn sie kein Eigenkapital hat, muss sie einen entsprechend hohen Kredit aufnehmen, z.B. bei der Zentralbank. Dann überweist sie das Geld auf das Konto der Empfängerbank (bei der Zentralbank) mit der Vorgabe für die Bank B, dieses Geld der Zahlungsempfängerin Gut zu schreiben. Damit ist letztlich die Bank A der Verpflichtung nachgekommen für die Nutzbarkeit des Geldes zu sorgen. Nach Abschluss der Transaktion sehen die Vertragsverhältnisse wie folgt aus: Die Bank A hat gegenüber ihrem Kreditnehmer eine Forderung in Höhe von 10000€; gleichzeitig hat die Zentralbank gegenüber der Bank A eine Forderung in entsprechender Höhe. Ergebnis für die Bank A: plus/minus Null. Forderung der Zentralbank gegenüber Bank A, Verpflichtung der Zentralbank gegenüber der Bank B. Ergebnis für die Zentralbank: plus/minus Null. Forderung der Bank B gegenüber der Zentralbank, Verpflichtung der Bank B gegenüber der Zahlungsempfängerin. Ergebnis für die Bank B: plus/minus Null. Bleiben noch die Zahlungsempfängerin und der Kreditnehmer. Verpflichtung des Kreditnehmers gegenüber der Bank A. Ergebnis: minus 10000€ Forderung der Zahlungsempfängerin gegenüber der Bank B. Ergebnis: plus 10000€. Der Kreditnehmer hat eine realwirtschaftliche Leistung in Anspruch genommen ohne sie realwirtschaftlich bezahlt zu haben! Er hat zwar mit geschöpftem Geld die Rechnung beglichen; da aber geschöpftes Geld gar kein „richtiges“ Geld ist bleibt die Zahlungsverpflichtung bestehen, – jetzt gegenüber der Bank. Indem er nun wirtschaftliche Leistung erbringt und damit zu geschaffenes Geld kommt, wird es ihm möglich die Schulden zu tilgen. Dies wiederum führt dazu, dass die Bank A den Refinanzierungskredit bei der Zentralbank tilgen kann. Das Geld der Zahlungsempfängerin ist geschaffenes Geld. Es erlaubt ihr schuldfrei zu zahlen. Bis dies geschieht ist es genau genommen bei der Zentralbank geparkt: Forderung der Zahlungsempfängerin gegenüber der Bank B, Verpflichtung der Bank B gegenüber der Zahlungsempfängerin, Forderung der Bank B an die Zentralbank, Verpflichtung der Zentralbank gegenüber Bank B. Dort bleibt das Geld geparkt bis entweder die Bank B das Geld nutzt um einen Kredit zu finanzieren statt einen Refinanzierungskredit bei der Zentralbank auf zu nehmen, oder aber die Zahlungsempfängerin das Geld „ausgibt“. Im ersten Fall wäre der Kredit ein durch Einlagen gedeckter Kredit und er wäre dadurch unterschieden von den Krediten die durch reine Geldschöpfung zustande kommen. Den zweiten Fall betrachte ich genauer: Die Zahlungsempfängerin gibt das Geld aus indem sie jetzt beim Kreditnehmer eine regelmäßig zu erbringende Leistung nachfragt. Sie veranlasst die Bank B die entsprechende Zahlung vor zu nehmen; letztendlich 10000€. Ergebnis: Forderung der Zahlungsempfängerin gegenüber der Ban B gleich 0€. Die Forderung der Bank B gegenüber der Zentralbank geht über zur entsprechenden Forderung der Bank A. Die bestehende Verpflichtung der Bank A gegenüber der Zentralbank kann nun mit der Forderung verrechnet werden; Ergebnis: = 0 €. Die Forderung der Bank A gegenüber dem Kreditnehmer ist getilgt. Ergebnis: das ursprünglich „geschöpfte Geld“ ist wieder verschwunden. Übrig geblieben ist ein vollzogener Tauschhandel realwirtschaftlicher Leistungen zwischen den beiden Kunden der Bank A bzw. Bank B. Aus dem bisher beschriebenen lassen sich folgende Aussagen treffen: „Geschöpftes Geld“ ist kein vollständiges Zahlungsmittel. Es ist eine Verplichtung (Vertragsverhältnis) zwischen Gläubiger und Schuldner. Die Verpflichtung kann zwar übertragen werden, bleibt aber bestehen bis sie getilgt ist durch realwirtschaftlicher Leistung. Verpflichtungen können nur innerhalb des Bank- Kundenbereichs übertragen werden. Zu einer anderen Bank geht das nicht. Dazu muss die Zahlung bei dieser Bank refinanziert werde, durch einen entsprechenden Kredit oder durch einen Kredit von der Zantralbank. Auch das Zentralbankgeld muss für einen Privatkunden durch eine Geschäftsbank refinanziert werden durch Geldschöpfung der Geschäftsbank. Denn der Privatkunde kann nur Kunde einer Geschäftsbank werden und nicht Kunde der Zentralbank. Damit bleibt das Geld der Zentralbank immer in der Zentralbank, wie jedes geschöpfte Geld (Giralgeld) nur innerhalb des Vertragsraumes gilt. Bargeld ist auch von der Zentralbank geschaffen, kann aber als amtliches Zahlungsmittel in den allgemeinen Umlauf gebracht werden weil es nicht unmittelbar vertragsgebunden ist um zu existieren. Anders als geschöpftes Geld ist geschaffenes Geld als Zahlungsmittel vollständig brauchbar, denn es ist schuldfrei. Ich kann schuldfrei eine Rechnung bezahlen, denn nach der Zahlung habe ich keine Schulden mehr. Bei geliehenem Geld ist das nicht der Fall, dann habe ich zwar meine Rechnung bezahlt, bin aber nach wie vor tilgungspflichtig, konkret, realwirtschaftlich Leistungspflichtig. Nächste Kapitel: Der Markt - er funktioniert immer!

Was ist Geld?

Klaus Dieter Schley, 2011 - 2022